Notar

Insbesondere Ehe-, Erb-, Grundstücks- und Immobilienverträge sind bei einem Notar zu beurkunden. Als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes sind Notare vom Staat berufen und der Neutralität verpflichtet. Dadurch wird sichergestellt, dass bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften auch in rechtlichen Dingen unerfahrene Bürger unparteilich betreut werden.
In Hessen werden die Aufgaben des Notars von Rechtsanwälten wahrgenommen. Nicht jeder Rechtsanwalt ist jedoch automatisch Notar. Voraussetzung ist u.a. die Bestellung durch den Präsidenten des Oberlandesgericht Frankfurt und das erfolgreiche Abschneiden bei einer zusätzlichen Fachprüfung durch die Bundesnotarkammer.