Vertragsrecht

Die Tätigkeit im Vertragsrecht umfasst insbesondere die Vertretung von Mandanten in Fragen

  • Kaufverträge
  • Arbeitsverträge
  • Mietverträge
  • Werkverträge, insbesondere Bau- und Architektenrecht
  • Verträge mit Telefon- und Internet-Anbietern
  • sog. „Internet-Abzocke“
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Gesellschaftsverträge
     

In diesen und weiteren Bereichen berate und vertrete ich Mandanten bei Abschluss dieser Verträge, bei Fragen der sich aus diesen Verträgen ergebenden Rechte und Pflichten, Kündigung von Verträgen etc.

Durch Verträge werden Kauf, Miete, Arbeitsverhältnisse und viele andere Rechtsbeziehungen geregelt. Das Vertragsrecht stellt daher einen zentralen Bereich unserer Rechtsordnung dar. Ohne Verträge würde unsere Gesellschaft nicht funktionieren.